Durch ein Kreditversicherung wird das aufgenommene Darlehen abgesichert. Der Darlehensnehmer soll davor bewahrt werden, dass er nicht in der Lage ist den Kredit abzuzahlen. Mit einer Kreditversicherung kann man sich vor unterschiedlichen Versicherungsfällen schützen. Versichert werden können Todesfälle, Berufsunfähigkeit, wie auch Arbeitslosigkeit. Die Kreditversicherung springt somit für die Zahlung der Kreditraten ein, wenn ein derartiger Versicherungsfall eintritt. Im Falle von Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit werden die monatlichen Raten weiter gezahlt, im Todesfall wird die gesamte Restschuld übernommen. Bei der Kreditversicherung steht man als Kreditnehmer vor der Wahl, ob man sich nur gegen einzelne Risiken absichern möchte oder gegen alle. Da es sich bei einer Kreditversicherung um einer sogenannte reine Risikoversicherung handelt, leistet diese nur, wenn auch ein Versicherungsfall eintritt, bleibt dieser aus, hat man keinen Anspruch auf Zahlungen der Versicherung.